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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Schulzentrum Blaufelden
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Schulzentrum
Blaufelden
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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der www.schulzentrum-blaufelden.de veröffentlichten Website des Schulzentrums Blaufelden.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit den Bestimmungen
in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L- BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf:
  • einer im Zeitraum von 25.1.2021 bis 26.1.2021 durchgeführten Selbstbewertung

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeit und Ausnahme teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Barriere:

a. Beschreibung: Die Kartenanwendungen auf der Website sind nicht im vollem Umfang barrierefrei zugänglich.

b. Maßnahmen: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden

c. Barrierefreie Alternative: Adress- und Anfahrtsangaben sind auch in Textform auf der Homepage zugänglich.

Unverhältnismäßige Belastung

1. Teilbereich:

a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.

b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Das SZ Blaufelden kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden dem SZ Blaufelden auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht vom SZ Blaufelden überarbeitet werden. Das SZ Blaufelden ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

2. Teilbereich:

a. Beschreibung: Da unsere Bildergalerie im Normalfall lediglich bildliche Eindrücke der Schule vermitteln soll, sind nicht alle Bilder mit ausreichender Beschreibung und Betitelung versehen.

b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Aufgrund des Umfangs und der Art der Fotoalben ist eine individuelle Beschreibung unverhältnismäßig.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.1.2021 erstellt und zuletzt am 26.1.2021 überprüft und aktualisiert.

Die Erkärung wurde durch eine Selbstbewertung erstellt.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit des Schulzentrums Blaufelden:

E-Mail schreiben

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Stephanie Aeffner

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg

Telefon: 0711 279-3358 oder 279-3360 (Geschäftsstelle)

 

E-Mail: Poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/
http://www.behindertenbeauftragter-bw.de/
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Presse-und-Aktuelles/Links/links_node.html/

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.

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