Blaufelden (Druckversion)

Schulordnung des Schulzentrums Blaufelden

 

Für das Klima im Lebensraum Schule sind alle mit verantwortlich: Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen, Lehrer, Hausmeister, alle Bediensteten des Schulträgers und Gäste. Eine große Gemeinschaft ist auf gegenseitige Rücksicht angewiesen. Jeder trägt dazu bei, dass wir uns an der Schule wohlfühlen können!

  

1. Aufenthalt im Schulbereich

1.1.

Die Schule ist zur Aufsicht über die SchülerInnen von ihrem Eintreffen zum Unterricht bis zum Verlassen der Schule nach dem Unterricht verpflichtet. Eine Beaufsichtigung ist nur im Schulbereich möglich. Darum dürfen die SchülerInnen in dieser Zeit den Schulbereich nicht ohne Erlaubnis verlassen. Der Schutz der staatlichen Unfallversicherung gilt nur für den unmittelbaren Schulweg und für den Aufenthalt in der Schule während der Unterrichtszeit und den Wartezeiten.

 

1.2.

Den SchülerInnen ist nicht gestattet, im Schulbereich zu rauchen, bzw. alkoholische Getränke zu sich zu nehmen.

Lebensmittel, die hochdosiert Koffein, Taurin oder ähnliche Inhalte mit aufputschender Wirkung aufweisen (z.B. sog. „Energy-Drinks“), dürfen in der Schule und auf dem Schulgelände weder mitgeführt, noch konsumiert werden.

Das Kauen von Kaugummis ist während des Unterrichts verboten. Ausnahmen können von der Lehrkraft erteilt werden.

 

1.3.

Haben SchülerInnen einen wichtigen Grund zum Verlassen des Schulgeländes, können sie nach Rücksprache mit dem unterrichtenden Lehrer während dessen Unterrichtszeit kurzzeitig entlassen werden. Die Abwesenheit wird im Klassenbuch festgehalten.

1.3.1.

Für die GrundschülerInnen gilt: Das Schulgelände darf an folgenden Tagen nur zum Besuch der Bücherei verlassen werden: Montag vor Unterrichtsbeginn, Mittwoch in der großen Pause, Donnerstag vor dem Nachmittagsunterricht. Die SchülerInnen müssen den kürzesten Weg (Überquerung des Schulzentrums, Verbindungsweg Bücherei) benutzen.

 

1.4.

Die Klassenzimmer und Fachräume sind nach der letzten Unterrichtsstunde in ordentlichem Zustand zu verlassen (z.B. Aufstuhlen, Unrat beseitigen, Tafel wischen, Fenster schließen, besenrein säubern). Der entsprechende Lehrer überwacht diese Tätigkeiten und verschließt das Zimmer anschließend. Jede Klasse ist für den korrekten und ordentlichen Zustand ihres Klassenzimmers verantwortlich.

 

1.5.

Zur Unterrichtszeit zählen auch die Hohlstunden, die Stunden zwischen dem planmäßigen Unterricht. Sie sind Arbeitsstunden. Die SchülerInnen beschäftigen sich in ihren Klassenzimmern oder ihnen zugewiesenen Räumen mit Aufgaben aus der Unterrichtsarbeit. Eine Aufsicht wird nach Aufsichtsplänen der einzelnen Schulen geführt.

 

1.6.

Alle Fahrschüler können nach Ankunft ihres Busses in die Klassenzimmer. Blaufelder Schüler sollten erst 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule sein. Zuständige Lehrer übernehmen ab 7.30 Uhr die Aufsicht. In der Zeit von 7.20 – 7.30  Uhr fühlen sich die SchülerInnen durch die Schulleitung bzw. bereits anwesende Lehrkräfte beaufsichtigt.

1.6.1

Kinder, die zur Betreuung angemeldet sind, gehen sofort nach dem Unterricht dort hin.

1.6.2

Auswärtige SchülerInnen nehmen den frühestmöglichen Bus nach Hause.

1.6.4.

Vor dem Unterricht und über die Mittagspause können sie sich auch in ihrem Klassenzimmer aufhalten.

1.6.5.

Eine Pausen- und Busaufsicht ist in dieser Zeit anwesend (jeweilige Anwesenheit der Aufsicht im Klassenzimmer).

 

1.7.

Wenn Kinder während der Zeiten außerhalb des Unterrichts das Schulgelände verlassen, stehen sie nicht mehr unter Aufsicht der Schule und unter dem Schutz der staatlichen Unfallversicherung. Eltern, die ein Verlassen des Schulgeländes durch ihre Kinder nicht erlauben, teilen dies unverzüglich dem Klassenlehrer mit.

 

1.8.

SchülerInnen haben nur in Anwesenheit und mit Erlaubnis eines Lehrers Zutritt zum Lehrerzimmer, den Fachräumen und dem Kopierraum.

 

1.9.

Mäntel, Anoraks u.a. werden aus Hygiene- und Unfallgründen an die Garderobe vor den Klassenzimmern bzw. Fachräumen gehängt.

 

1.10.

Schneeballwerfen ist wegen der Unfallgefahr generell verboten.

 

1.11.

Der Gebrauch von Smartphones und anderen elektronischen Medien, wie z.B. Smartwatches ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Die Nutzung ist lediglich in der Mittagspause in der Mensa und beim Warten an der Bushaltestelle gestattet. Jegliche Bild- und Tonaufnahmen von anwesenden Personen sind untersagt. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme bei Zuwiderhandlung: Abschreiben der Schulordnung.

 

2. Verhalten vor Abfahrt der Busse

Die SchülerInnen werden gebeten, im Bus rasch nach hinten bzw. zur Mitte durchzugehen. GrundschülerInnen und Körperbehinderte sollen bevorzugt Sitzplätze erhalten. Die SchülerInnen stellen sich vor dem Einsteigen in den Bus in einer Reihe auf. Im Bereich der Bushaltestellen darf nicht getobt und herumgerannt werden. Aus Sicherheitsgründen dürfen sich keine SchülerInnen auf der Straße im Bereich der anfahrenden Busse aufhalten. Erst, wenn der Bus hält, verlassen die SchülerInnen den Wartebereich und steigen ein.

 

3. Verhalten in der großen Pause

3.1.

In den großen Pausen (09.10 Uhr – 09.30 Uhr, 11.00 Uhr – 11.15 Uhr, 15.10 Uhr – 15.20 Uhr) verlassen die SchülerInnen das Schulgebäude und halten sich nur im Schulhof des Schulzentrums auf. Das Verlassen des Schulgeländes ist während der großen Pausen verboten.

3.1.1.

GrundschülerInnen halten sich grundsätzlich nur im Schulhof auf. Bei schlechtem Wetter regelt die zuständige Aufsichtsperson den Aufenthaltsort.

 

3.2.

Die Gänge zu den Gebäuden werden freigehalten.

 

3.3.

Die Aufsicht führenden Lehrkräfte übernehmen im Schulhof, Foyer, im Tischtennisraum und im Schulgebäude die Aufsicht so, dass sich die SchülerInnen beaufsichtigt fühlen.

 

3.4.

Die kleinen Pausen dienen dem rechtzeitigen und pünktlichen Wechsel der Fachräume.

 

4. Regelung der Aufsicht

4.1.

An allen Unterrichtstagen ist während der Abfahrt der Busse (außer nach V4) eine Lehrkraft als Ansprechpartner im Schulhof. Am Dienstag und Donnerstag führt außerdem von 12.00 Uhr – 13.35 Uhr eine Lehrkraft Aufsicht im Schulgebäude (Anwesenheit im Lehrerzimmer).

 

4.2.

Diese Aufsichten werden durch Pläne geregelt.

 

5. Verstöße gegen die Schulordnung

5.1.

Verstöße gegen die Schulordnung werden durch päd. Maßnahmen, wie z.B. Ermahnungen, zusätzliche Aufgaben, Klassenbucheintrag, Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten oder § 90 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet. Dabei ist sowohl auf Sinn und Zweck wie auch auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu achten.

 

Schulordnung des Schulzentrums Blaufelden (PDF-Datei)

Stand: Dezember 2022

http://www.schulzentrum-blaufelden.de//das-schulzentrum/unsere-schulordnung